Der UFC Ellingen 1992 e. V. lädt alle Vereinsmitglieder recht herzlich zu seiner alljährlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet in diesem Jahr am 12.03.2023 von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr im Kath. Pfarrheim in Ellingen, Weißenburger Str. 39, statt.
Tagesordnung
zur UFC-Mitgliederversammlung
am 12.03.2023
im Kath. Pfarrheim Ellingen
Beginn: 16:00 Uhr, Ende: 18:30 Uhr
Am Sonntag, den 12.03.2023 findet um 16:00 Uhr im Katholischen Pfarrheim in 91792 Ellingen
die jährliche Mitgliederversammlung des UFC Ellingen statt, zu der wir alle UFC-Mitglieder ganz herzlich einladen dürfen. Kinder und Jugendliche sind bei uns ab dem 12. Lebensjahr stimmberechtigt und daher ganz besonders herzlich eingeladen.
Über einen regen Zuspruch unserer Fördermitglieder freuen wir uns ebenfalls sehr.
Spartenberichte sind schriftlich an die Vorstandschaft weiterzuleiten. Es erfolgt diesmal kein Vortrag! Anträge sind schriftlich bis zum 05.03.2023 an die Vorstandschaft zu richten.
Tagesordnung:
1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Beschluss der geänderten Tagesordnung
2. Bericht des 1. Vorsitzenden Matthias Schulz inkl. Mitgliederbericht
– Umzug Bikehalle, Umzug Trainingsraum, Fertigstellung MTB-Trainingsparcours
– Abschied nach 31 Jahren
3. Bericht des Schatzmeisters Julian Müller
4. Berichte der Kassenprüfer Karl-Hans Eißenberger und / oder Jörg Archinger
5. Finanzplanung durch die Vorstandschaft
– Spendenzuweisungen, rückwirkend für 2022
– Finanzplanung nach Kennzahlen, rückwirkend für 2022
– Finanzplanung nach Kennzahlen, vorausschauend für 2023
– Investitionsbedarf „MTB-Trainingsparkour“, Zwischenstand
– Ankündigung des Beitragseinzugs 2023: „Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2023 zum 05.04.2023 ein.“
6. Entlastung der Kassenverwaltung und der gesamten Vorstandschaft
7. Satzungsänderungen
7.1 Vortrag und Beschluss der Satzungsänderungen
§ 4 Die Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins können ausschließlich natürliche Personen werden. Dazu ist ein schriftlicher Mitgliedschaftsantrag auszufüllen und an einen/eine der Vorsitzenden weiterzuleiten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
7. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der einem/einer Vorsitzenden schriftlich zu erklärende Austritt ist zum 30.11. eines jeden Jahres möglich, der Austritt wird zu Beginn des neuen Kalenderjahres wirksam. Nach dem 30.11. erklärte Austritte werden erst mit Ablauf des nächsten Kalenderjahres wirksam.
§ 6 Der Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3, maximal 4 gleichberechtigten Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Vorsitzenden jeweils allein vertreten (Vorstand im Sinne des § 26 BGB).
Der Aufgabenbereich der Vorsitzenden wird in einer Geschäftsordnung geregelt, die von der Mitgliederversammlung erlassen wird. Die Vorsitzenden müssen volljährig sein.
5. Alle 1-2 Monate (je nach Bedarf) findet die Vorstandssitzung statt. Sie muss auf Verlangen von 3 Vorstandsmitgliedern mit einer Ladungsfrist von maximal einer Woche durch einen der Vorsitzenden einberufen werden. Die Vorstandssitzung verfolgt folgende Zwecke:
• Über wichtige Entwicklungen im Verein zu beraten und Lösungswege zu erarbeiten, deren Umsetzung anschließend im Ausschuss
und in der Mitgliederversammlung erfolgt.
• Die Tagesordnung der Ausschuss-Sitzung und der Mitgliederversammlung vorzubereiten.
• Die Verwendung der Mittel aus dem Familienhilfsfond zu ermöglichen. Der Vorstand ist in diesem Punkt beschlussfähig,
wenn mindestens 3 Mitglieder des Vorstands, darunter eine/r der Vorsitzenden, anwesend sind. Er trifft seine Entscheidungen
mit einfacher Mehrheit.
8. Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Ablauf der Amtsperiode aus, wählen die Ausschussmitglieder für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu. Scheidet einer der Vorsitzenden vor Ablauf der Amtszeit aus seinem Amt aus, übernehmen die anderen Vorsitzenden dessen Aufgaben kommissarisch mit.
§ 7 Ausschuss
3. Ordentliche Ausschuss-Sitzungen finden nach Bedarf alle 1-2 Monate statt. Sie müssen auf Verlangen von 5 Ausschussmitgliedern mit einer Ladungsfrist von maximal einer Woche durch einen/eine der Vorsitzenden einberufen werden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens 5 Ämterträger anwesend sind. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, er bedarf für seine Entscheidungen jedoch mindestens 4 Ja- Stimmen.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal im Kalenderjahr statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss stattfinden, wenn dies von 1/5 der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe der Gründe bei einem der Vorsitzenden
beantragt wird.
2. Die Einberufung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin durch einen der Vorsitzenden, Versammlungen mit satzungsändernden Tagesordnungspunkten sind mindestens 4 Wochen vorher unter Angabe der beabsichtigten
Satzungsänderung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung per E-Mail und durch Bekanntmachung auf der Webseite des Vereins.
§ 9 Die Vereinssparten
6. Jede Vereinssparte erhält am Jahresanfang durch die Mitgliederversammlung einen bestimmten Etat zugesprochen, der für das laufende Kalenderjahr gilt. Die Spartenleiter(innen) können jedoch eine Etatübernahme ins nächste Kalenderjahr beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechender Antrag noch vor Ablauf des laufenden Kalenderjahres schriftlich beim Schatzmeister eingeht und im Anschluss daran durch einen der Vorsitzenden genehmigt wird.
§ 10 Ordnungen
1. Der UFC Ellingen beschließt im Rahmen seiner Mitgliederversammlung die Erstellung einer Geschäftsordnung, einer Ausbildungsordnung und eine Datenschutzordnung. Beide dürfen der Satzung und ihren Inhalten nicht widersprechen.
7.2 Ermächtigungsbeschluss zur nachträglichen Anpassung des Satzungstextes in diesem Punkt, um die Eintragungsfähigkeit bei Vereinsregister und Finanzamt zu erreichen.
8. Ordnungen
Vorlage und Beschluss der ergänzten Ausbildungsordnung neu ist Punkt 7: Erstattung von Startgeldern (Rennen etc.) Vorlage und Beschluss der neuen Geschäftsordnung
9. Beitritt des UFC Ellingen zum Präventionswegweiser e.V.
Kosten: 72,00 € / Jahr. Gründe: langjährige Zusammenarbeit; Zuschussanträge
10. Vereinsbeiträge
Abstimmung über 25,00 € pauschaler Mitgliedsbeitrag für die Hallensaison (1x Training in der Woche) (siehe ASS 11/2022)
11. Spartenangelegenheiten
– Umbenennung von Sparte Bodenkampf in Sparte Ringen
– Auflösung der Sparte Kickboxen
– Beitritt der Sparte Badminton zum Badmintonverband
12. Neuwahlen
– Vorstellung der einzelnen Aufgabengebiete
– Bestimmung eines Wahlleiters/einer Wahlleiterin
– Beginn der Wahl: Aufnahme von weiteren Kandidatenvorschlägen
– Vorstellung der einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten
– Abstimmung über das Wahlverfahren (per Handzeichen oder als geheime Wahl)
– Abstimmung über das Wahlprocedere (en block oder einzeln)
– Bestimmung eines Wahlhelfers/einer Wahlhelferin
– Durchführung der Wahl
– Annahme der Wahl und Gratulation
Zur Wahl stehen:
– Vorsitzender Matthias Dürnberger Geschäftsstellenleitung, Ausrüstungswart
– Vorsitzender Tobias Benzinger Hallenmanagement, Sitzungsleitung
– Vorsitzender Dominik Hinz Finanzvorstand
– Schatzmeister Julian Müller Spendenquittungen, Kassenüberblick
– Vorstandsmitglied Daniela Böhm Vereinsbüro, Kassenvorbereitung
– Vorstandsmitglied noch offen Vereinsbüro, Mitgliederverwaltung
– Vorstandsmitglied Sebastian Mötsch Webseite, E-Mail, Vereinsrechner
– Vorstandsmitglied Annette Lederhos-Fay Pressearbeit, Printmedien
– Vorstandsmitglied Andrea Landgraf Sportakrobatik
– Vorstandsmitglied Johannes Linner Radsport
– Schriftführer/in Vorstand noch offen Versicherungen
– Schriftführerin Ausschuss Janina Emmerling
– Kassenprüfer Karl Hans Eißenberger
– Kassenprüfer Jörg Archinger
– Vertrauensfrau Dr. Gabriele Wirsching
– Vertrauensmann Dr. Edgar Wirsching
– KJR-Deligierte Elisabeth Kipfmüller
– KJR-Deligierte/r noch offen
13. Ehrungen: Ehrenamt, Mitgliedschaft, Sportlerehrung
Danach: Gruppenbilder
14. Veranstaltungsinfos
Hinweis auf das Fußballcamp, sofern der Termin schon bekannt ist
Hinweis auf die Bootsfahrt, sofern der Termin schon bekannt ist
15. Anträge und Sonstiges