Grundlegendes zur Kündigung
Ein Vereinsaustritt ist zum 30.11. eines jeden Jahres möglich. Erfolgt der Austritt nach diesem Stichtag, muss die Mitgliedschaft für das Folgejahr voll bezahlt werden.
Die Kündigung kann schriftlich (formlos, auf konventionellem Wege) oder per E-Mail erfolgen. Falls per E-Mail gekündigt wird gilt: Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die Kündigung innerhalb von 7 Tagen durch die Vorstandschaft bestätigt wird. Ansonsten die Mail nochmals abschicken oder auf konventionellem Wege kündigen.
Die Kündigung kann auf zwei Arten erfolgen:
A) Du druckst Dir das PDF-Kündigungsformular aus (zum Ansehen + Drucken benötigst du den Acrobat Reader) und schickst es an folgende Adresse: UFC Ellingen 1992 e.V. – Von-Roggenbach-Str. 10 – 91792 Ellingen. Du kannst auch eine formlose Kündigung schreiben! Bitte beachten: bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
B) Du sendest das oben genannte Formular als Scan per E-Mail an vorstandschaft(at)ufc-ellingen.de Die Kündigung wird erst wirksam, wenn die Kündigung innerhalb von 7 Tagen durch die Vorstandschaft bestätigt wird.
Auch hier gilt: bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich